Der CRA gilt für alle Produkte mit digitalen Elementen, die erstmals auf dem EU-Binnenmarkt bereitgestellt werden, unabhängig davon, ob sie in Serie oder einzeln gefertigt wurden. Voraussetzung ist, dass der bestimmungsgemäße oder vorhersehbare Gebrauch eine logische oder physische Datenverbindung zu einem Gerät oder Netz einschließt.

